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Die Wettbewerbskriterien
Für die Teilnahme am Wettbewerb Deutschlands schönster Park gibt es prinzipiell nur eine einzige Voraussetzung: Der Park muss der Allgemeinheit frei zugänglich sein – ob mit oder ohne Eintritt.
Basierend auf den folgenden Kriterien werden die eingegangenen Parkbewerbungen bewertet:
Öffentliche Zugänglichkeit
Grundsätzliche und einzige Zugangsvoraussetzung ist, dass Ihr Park öffentlich zugänglich ist - ob mit oder ohne Eintritt.
Pflegezustand
Wird Ihr Park regelmäßig und professionell gepflegt? Sind Baumbestände, Rasenflächen, weitere Pflanzen sowie die historische Substanz gut erhalten?
Gestaltung
Ist Ihr Park attraktiv gestaltet? Gibt es Stilmischungen und wie harmonieren diese miteinander?
Nutzungsmöglichkeiten
Gibt es Spielplätze, Grillplätze, ausgewiesene Spazierwege, Trimm-Dich-Pfade, weitere Freizeitmöglichkeiten, ein kulturelles Angebot in Ihrem Park? Ist Ihr Park mit Bänken und weiteren Sitzplätzen ausgestattet? Gibt es Zugangsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer?
Besonderheiten/Originelles
Bietet Ihr Park etwas ganz Besonderes, das ihn von anderen abhebt?
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